50J-removebg-3_5cm
Interesse am Angeln?
Geschichte
Ökosystem See
Gewässerordnung
Anschreiben DSGVO
Entnahmemaße
Schonzeiten
Mitgliedschaft
Pressespiegel
Downloads
Landschaftschutzgebiete
ANGELSPORTVEREIN 1972 e. V. DIETZENBACH
Mitglied im Verband Hessischer Fischer e.V.

 
Gewässerordnung, Fassung August 2017
 
Jeder Angler verhält sich am Fischwasser so, als sei das Gewässer sein Eigentum, das er nach besten Kräften schont, hegt und vor aller Minderung oder Beschädigung schützt.Er tritt denen entgegen, die die sich anders betragen. Gewässer und Landschaft sollen nicht nur gegenwärtig, sondern auch noch der heranwachsenden Generation Fangmöglichkeiten und Erholung bieten. 
 
1.Jedem aktiven Mitglied ist das Angeln im großen Vereinsgewässer erlaubt, wenn es seinen gültigen Vereinsausweis mit abgestempelter Verbandsmarke und seinen gültigen Jahresfischereischein vorweisen kann und sich ordnungsgemäß in die Fangliste eingetragen hat. Die gültigen Papiere sind mitzuführen. 
 
2.Erlaubt sind für aktive Mitglieder zwei Handangeln mit je einem Vorfach. Der Angler, der blinkert, darf jedoch nur eine Rute benutzen. Es müssen einwandfreie Angelgeräte sowie Unterfangkescher, Hakenlöser, Maßband und Messer benutzt werden. Das Angeln ist nur vom Ufer aus außerhalb der Schutzzone erlaubt. 
 
3.Die Verwendung des Setzkeschers ist grundsätzlich erlaubt, sofern folgende Bestimmungen eingehalten werden:Eine Zwischenhälterung von Fischen nur dann zulässig, wenn sie für die Entnahme aus dem Gewässer bestimmt sind. In diesem Fall ist das Zurücksetzen der Tiere in das Gewässer nicht gestattet.Für die Verwendung des Setzkeschers gelten ferner folgende Voraussetzungen:Er muss mindestens 3.50 m lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50m aufweisen. Der Setzkescher ist durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern. Er ist möglichst parallel zur Gewässeroberfläche auszulegen. 
 
4.Das Angeln auf Friedfische mit Zwilling oder Drilling sowie die Anwendung von Blut als Köder ist nicht erlaubt. Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder zum Fischfang ist verboten. 
 
5.Raubfischangeln: Grundsätzlich ist beim Angeln mit Köderfisch / Fischfetzen und Kunstköder ein Stahlvorfach zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind das Fliegenfischen sowie Köderfische / Fischfetzen bis 10cm am Einzelhaken. Außerhalb der Schonzeit Hecht vom 01.02.-14.05. ist der Einsatz von Kunst und Naturködern auf Raubfisch erlaubt.
 
6.Sperrzeiten sind im Schaukasten am Teich bekannt gegeben. Jeder muss sich beim Eintragen vor dem Angeln informieren  und diese befolgen. 
 
7.Die nachfolgenden Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten:
 
 
Schonzeiten:
Aal01.10.- 01.03.Karpfen(Wildform)15.03.- 31.05.
Hecht 01.02.- 15.04.Rotfeder15.03.- 31.05.Schleie01.05.- 30.06.
Zander15.03.- 31.05.
 
Mindestmaße:
Aal   50 cmKarpfen(Teichform)35 cm
Hecht50 cmKarpfen(Wildform)45 cm
Schleie26 cmRotfeder20 cm
Zander   50 cm 

 
Brassen, Forellen Kaulbarsche und Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden. Es ist verboten, Bitterlinge, Karauschen und alle Arten von Muscheln zu entnehmen. 
 
8.Erlaubt ist pro Tag das Mitnehmen von zwei massigen Edelfischen, wie Aal, Forelle, Hecht, Karpfen Schleie oder Zander. Wer zwei massige Edelfische entnommen hat, darf an diesem Tag an unserem Gewässer nicht mehr weiterangeln. Pro Monat dürfen nur vier Raubfische (Hecht und Zander) gefangen werden. Es gilt der Kalendermonat vom 1. bis zum 30. / 31.Diejenigen aktiven Mitglieder, die von Montag bis Freitag nicht angeln konntensind berechtigt am Samstag und Sonntag jeweils 4 Forellen zu fangen. Jeder andere gefangene Edelfisch mindert die Anzahl der zu fangenden Forellen. Alle untermassigen oder der Schonzeit oder dem Fangverbot unterliegenden Fische und Muscheln sind sorgfältig vom Fanggerät zu lösen und sofort schonend zurückzusetzen. Weißfische und Barsche dürfen unbegrenzt für den eigenen Bedarf entnommen werden. Fische, die dem Wasser entnommen werden, müssen beim Verlassen des Gewässers ordnungsgemäß nach Art, Stückzahl, Größe und Gewicht in die Fangliste eingetragen werden. Kann kein Fang eingetragen werden, so sind die Spalten der Fangliste zu streichen. Das Verkaufen der gefangenen Fische ist verboten.
 
 9.Für Gastangler des ASV Ober-Roden mit gültigen Fischereipapieren gilt folgende  Regelung: Erlaubt ist die Entnahme von zwei Edelfischen pro Tag und max. ein Raubfisch pro Kalendermonat. 
 
10.Am Vereinsgewässer ist Ruhe und Ordnung zu wahren. Die Angelplätze sind beim Verlassen von jedem vorhandenen Abfall zu säubern. Beim Blinkern ist besondere Rücksicht auf andere Angler zu nehmen. 
 
11.Es ist nicht gestattet, die Angeln ohne Aufsicht im Wasser zu lassen. Eine Aufsicht ist nicht gewährleistet, wenn der Angler sich einer anderen Tätigkeit widmet. Während der Arbeitsdienste, der Mitgliederversammlung und angekündigten Vereinsveranstaltungen (mit Ausnahme von Angelveranstaltungen am eigenen Gewässer) ist Angelsperre. 
 
12.Das Betreten der Teichanlage des ASV Dietzenbach und die Ausübung des Angelns erfolgen auf eigene Gefahr. Der Zugang zum Angelplatz ist nur an der dafür angelegten Stelle erlaubt. Das Betreten oder Befahren fremder Grundstücke ist verboten.
 
13.Im Winter ist das Betreten der Eisfläche auch für Mitglieder mit Ausnahme von Arbeitseinsätzen verboten. 
 
14.Jedes Vereinsmitglied des ASV Dietzenbach ist berechtigt, die Angler in ruhiger und anständiger Form zu kontrollieren. Jeder Angler ist verpflichtet, seine Unterlagen nach "Absatz 1", seinen Fang und seine Angelgeräte auf Verlangen vorzuzeigen.
 
 
 Der Vorstand
>> Gewässerordnung
Steg_Angelteich_Winter
Home
Kontakt
Impressum
© 2009 -2023 ASVD
Letzte Aktualisierung am 16.05.2023
Details
Mitglieder
Datenschutz
Logo_ASV_Dietzenbach_Angelverein_Angelsportverein_Angeln_Freizeit