ANGELSPORTVEREIN 1972 e. V. DIETZENBACH Mitglied im Verband Hessischer Fischer e.V. Gewässerordnung, Fassung März 2024
Jeder Angler verhält sich am Fischwasser so, als sei das Gewässer sein Eigentum, das er nach besten Kräften schont, hegt und vor aller Minderung oder Beschädigung schützt. Er tritt denen entgegen, die die sich anders betragen. Gewässer und Landschaft sollen nicht nur gegenwärtig, sondern auch noch der heranwachsenden Generation Fangmöglichkeiten und Erholung bieten.
1.Jedem aktiven Mitglied ist das Angeln im großen Vereinsgewässer erlaubt, wenn es seinen gültigen Mitgliedsausweis des "DEUTSCHER ANGELFISCHER-VERBAND e.V.“ und seinen gültigen Jahresfischereischein vorweisen kann. Zudem muss sich das Mitglied vor Angelbeginn ordnungsgemäß in die Fangliste eintragen. Die gültigen Papiere, sind mitzuführen.
2.Erlaubt sind für aktive Mitglieder zwei Handangeln mit je einem Vorfach. Der Angler, der mit Kunstköder angelt, darf jedoch nur eine Rute benutzen. Es müssen einwandfreie Angelgeräte sowie Unterfangkescher, Hakenlöser, Maßband und Messer benutzt werden. Das Angeln ist nur vom Ufer aus außerhalb der Schutzzone erlaubt.
3.Die Verwendung des Setzkeschers ist grundsätzlich erlaubt, sofern folgende Bestimmungen eingehalten werden: Eine Zwischenhälterung von Fischen ist nur dann zulässig, wenn sie für die Entnahme aus dem Gewässer bestimmt sind. In diesem Fall ist das Zurücksetzen der Tiere in das Gewässer nicht gestattet. Für die Verwendung des Setzkeschers gelten ferner folgende Voraussetzungen: Er muss mindestens 3.50 m lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50m aufweisen. Der Setzkescher ist durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern. Er ist möglichst parallel zur Gewässeroberfläche auszulegen.
4.Das Angeln auf Friedfische mit Zwilling oder Drilling sowie die Anwendung von Blut als Köder ist nicht erlaubt. Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder zum Fischfang ist verboten.
5.Raubfischangeln: Grundsätzlich ist beim Angeln mit Köderfisch / Fischfetzen und Kunstköder ein Stahlvorfach zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind das Fliegenfischen sowie Köderfische / Fischfetzen bis 10cm am Einzelhaken. Innerhalb der Schonzeit des Hechtes (01.02.-15.04) ist der Einsatz von Kunstködern auf Raubfisch erlaubt, soweit diese nur über einen Einzelhaken verfügen und nicht länger als 5cm sind.
6.Sperrzeiten sind im Schaukasten am Teich bekannt gegeben. Jeder muss sich beim Eintragen vor dem Angeln informieren und diese befolgen. 7.Die nachfolgenden Schonzeiten und Entnahmemaße sind unbedingt einzuhalten:
Forellen und Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden. Es ist verboten, Bitterlinge, Karauschen und alle Arten von Muscheln zu entnehmen. 8.Erlaubt ist pro Tag das Mitnehmen von zwei massigen Edelfischen, wie Aal, Forelle, Hecht, Karpfen, Schleie oder Zander. Wer zwei massige Edelfische entnommen hat, darf an diesem Tag an unserem Gewässer nicht mehr weiterangeln. Pro Monat dürfen nur vier Raubfische (Hecht oder Zander) gefangen werden. Es gilt der Kalendermonat vom 1. bis zum 30. / 31. Diejenigen aktiven Mitglieder, die von Montag bis Freitag nicht angeln konnten, sind berechtigt am Samstag und Sonntag jeweils 4 Forellen zu fangen. Jeder andere gefangene Edelfisch mindert die Anzahl der zu fangenden Forellen. Alle untermassigen oder der Schonzeit oder dem Fangverbot unterliegenden Fische und Muscheln sind sorgfältig vom Fanggerät zu lösen und sofort schonend zurückzusetzen. Weißfische und Barsche dürfen unbegrenzt für den eigenen Bedarf entnommen werden. Fische, die dem Wasser entnommen werden, müssen beim Verlassen des Gewässers ordnungsgemäß nach Art, Stückzahl, Größe und Gewicht in die Fangliste eingetragen werden. Kann kein Fang eingetragen werden, so sind die Spalten der Fangliste zu streichen. Das Verkaufen der gefangenen Fische ist verboten.
9.Am Vereinsgewässer ist Ruhe und Ordnung zu wahren. Die Angelplätze sind beim Verlassen von jedem vorhandenen Abfall zu säubern. Beim Blinkern ist besondere Rücksicht auf andere Angler zu nehmen. 10.Es ist nicht gestattet, die Angeln ohne Aufsicht im Wasser zu lassen. Eine Aufsicht ist nicht gewährleistet, wenn der Angler sich einer anderen Tätigkeit widmet. Während der Arbeitsdienste, der Mitgliederversammlung und angekündigten Vereinsveranstaltungen (mit Ausnahme von Angelveranstaltungen am eigenen Gewässer) ist Angelsperre.
11.Das Betreten der Teichanlage des ASV Dietzenbach und die Ausübung des Angelns erfolgen auf eigene Gefahr. Der Zugang zum Angelplatz ist nur an der dafür angelegten Stelle erlaubt. Das Betreten oder Befahren fremder Grundstücke ist verboten.
12.Im Winter ist das Betreten der Eisfläche auch für Mitglieder mit Ausnahme von Arbeitseinsätzen verboten. 13.Jedes Vereinsmitglied des ASV Dietzenbach ist berechtigt, die Angler in ruhiger und anständiger Form zu kontrollieren. Jeder Angler ist verpflichtet, seine Unterlagen nach "Absatz 1", seinen Fang und seine Angelgeräte auf Verlangen vorzuzeigen.